Elternbrief 1 (13.3.)

Dorsten, 13.03.2019

Sehr geehrte Eltern!

Gerade wurde auf einer Pressekonferenz des Ministerpräsidenten die Schließung aller Schulen in NRW verkündet. Die Schulen sind ab Montag, 16.03.2020, bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Wiederbeginn des Unterrichtsbetriebes ist voraussichtlich am Montag, 20. April 2020.
Eltern dürfen ihre Kinder am Montag, 16. 03., und Dienstag, 17.03.2020, zur Schule schicken, um eine Betreuung organisieren zu können. An diesen beiden Tagen sind auch alle Lehrkräfte in der Schule, um das weitere Vorgehen vorbereiten zu können. Eltern aus speziellen Berufsfeldern (Gesundheitssystem, Justiz etc.) sollten sich bei uns melden, falls eine Betreuung der Kinder nicht familiär möglich ist.

Wir werden im Kollegium am Montag überlegen, in welcher Form wir Ihre Kinder mit Lernstoff und Arbeitsmaterialien versorgen können. Die Zeit kann ja auch sehr lang werden, insgesamt sind es jetzt fünf Wochen ohne Schule. Bitte nutzen Sie die gemeinsame Zeit zum Spielen, Vorlesen und Vorlesen lassen. Dabei lernt Ihr Kind sehr viel und schön ist es auch! Außerdem ziehen Sie dann einen Nutzen aus der freien Zeit und lassen nicht ein unsichtbares Virus zum Gewinner werden.

Schauen Sie regelmäßig auf diese Homepage, dort erhalten Sie weitere Informationen. Auch auf der Homepage des Schulministeriums NRW finden Sie weitergehende Informationen.

Bleiben Sie gesund!

Die Schulleitung der Agatha- Schule mit Teilstandort Altendorf Ulfkotte

Ihr Herbert Rentmeister
Ihre Klaudia Heisig

Wichtige Links:

Wortlaut der offiziellen Mitteilung aus dem Schulministerium, wichtig hinsichtlich der Regelung für die Betreuung von Kindern, die trotz allem zur Schule bzw. zur Kita gehen dürfen:

*Offizielle Mitteilung vom Bildungsministerium:*

Ab MONTAG, 16. März ist der Schulunterricht in allen Schulen im Land ausgesetzt.

Um die Infektionskette des Coronavirus weiter einzudämmen, hat die Landesregierung heute (13.3.) entschieden, dass Schulkinder und Kitakinder ab Montag zu Hause bleiben sollen. Ab kommenden Montag gilt folgendes:

Der Lehrbetrieb an Schulen ab Klasse 7 – Klasse 13 wird ab Montag, 16.3., ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien (19.4.) Schülerinnen und Schüler haben keinen Unterricht an den Schulen. Alle Abschlussprüfungen, insbesondere die Abiturprüfungen, werden auf die vorgesehen Alternativtermine (Nachprüfungen) nach den Osterferien verlegt. Die Landesregierung ist bestrebt sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen absolvieren und ihre Abschlüsse im laufenden Schuljahr erreichen können, um eine Fortsetzung der Bildungslaufbahn zu ermöglichen.

Der Lehrbetrieb an Schulen von Klasse 1 – 6 wird ab Montag, 16.3. ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien (19.4.). Für Kinder der Klassen 1-6 wird zunächst bis Mittwoch 18.3. weiterhin eine Betreuung in den Schulen ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Mittwoch 18.3. das weiterer Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.

Die Kinderbetreuung an Kitas wird ab Montag, 16.3. ausgesetzt bis zum Ende der Osterschulferien (19.4.). Für diese Kinder wird zunächst bis Freitag 20.3. weiterhin eine Betreuung in den Betreuungseinrichtungen ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können. Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Freitag, 20.3. das weiterer Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.

Förderzentren werden aufgrund ihrer individuellen Betreuungsstruktur bei Bedarf weiterhin eine notwendige Betreuung anbieten.

Schulen und Kitas werden derzeit über das Vorgehen informiert.

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