Alle Beiträge von Johannes Wulf

Kinderkleider- und Spielzeugmarkt

Regeln für den Verkauf beim Kinderkleider- und Spielzeugmarkt in Altendorf- Ulfkotte 

  • Pro Verkäufer werden maximal 3 Verkaufseinheiten bei einer Verkaufsnummer vergeben.
  • Es dürfen pro Einheit maximal 40 Kleidungsstücke/ Schuhe angeboten werden.
  • Zusätzlich dürfen maximal 15 Spielsachen/ Einheit verkauft werden.
  • Große Teile, wie Kinderwagen, – wiegen, Roller, Fahrräder u.ä. sind im Vorfeld anzumelden.
  • Garnituren aus 2 oder mehr Teilen müssen aneinander befestigt werden und gelten als 1 Teil.
  • Die Kleidungsstücke/Spielsachen sind mit der eigenen Verkaufsnummer, Größe und Preis zu versehen. Diese Etiketten sollen gut sichtbar und sorgfältig befestigt sein (ggf. genäht/Malerkrepp).
  • Die Verkaufsnummer sollte in Rot (!) aufgeschrieben sein und sich deutlich von der Größenangabe und dem Preis unterscheiden.
  • Die Kleidungsstücke sollen nach Größen und Geschlecht sortiert in mit dem Namen beschrifteten und mit Verkaufsnummer (gut sichtbar)  versehenen, festen Kartons/ Wäschekörben geliefert werden. Bitte ganz deutlich beschriften!!!
  • Jegliche Verkaufsware sollte im einwandfreien Zustand sein (keine Löcher, Flecken, fehlende Knöpfe, unangenehme Gerüche; Puzzle nur vollzählig, Kleinteile wie Playmobil fest und sicher verpacken).
  • Teile, die nicht verkauft werden, können gespendet werden. Wir kümmern uns darum, z.B. Dorstener Tafel.
  • Für Beschädigung und Verluste der Gegenstände übernehmen die Veranstalter keine Gewähr.
  • 15 % des Erlöses gehen an den Förderverein der Kardinal-von- Galen-Schule!
  • Bei der Abgabe wird eine Gebühr von 1 Euro erhoben.

Abgabe der Verkaufsgegenstände:

  • am 1. Verkaufstag (freitags) von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr in der Pausenhalle. Bei Abgabe erfolgt eine kurze Sichtkontrolle der Veranstalter.

 Verkauf:

  • Freitag, 19 – 21 Uhr; für Schwangere mit 1 (!) Begleitperson ab 18.30 Uhr
  • Samstag, 10 – 11.30 Uhr

Abholung der nicht verkauften Ware und des Erlöses:

  • am 2. Verkaufstag (samstags), 14 – 15 Uhr

Herzlichen Dank für das Beachten der Regeln!
Sie helfen damit den Organisatoren enorm und ermöglichen so einen möglichst reibungslosen Ablauf des Marktes!

Altendorf-Ulfkotte traf sich … zum Wintermärchen 2017

Schon viele Jahre, bevor das Wort ‘Stadtteilkonferenz’ als Koordinierungsgremium für bürgerschaftliches Engagement in das (lokal-) politische Vokabular aufgenommen wurde, arbeiteten die Vereine und Verbände,  Parteien und Kirchen, Gruppen und Gremien in Altendorf-Ulfkotte eng zusammen zum Wohle des Ortsteils. Vor einigen Jahren gründete sich daraus der Verein ‘Altendorf-Ulfkotte trifft sich’.

Meilensteine dieser Zusammenarbeit aus schulischer Sicht sind sicherlich die aufwendige Umgestaltung des Schulhofs, die jahrelange Ü (-bermittagsbetreuung) und der Bürgerbus.

Alle drei Jahre im Advent trifft sich Altendorf-Ulfkotte zum Wintermärchen. Büdchen draußen auf dem Schulhof, Kaffeetafel drinnen in der Pausenhalle und das Highlight  Rodelbahn mit Bottroper Schnee: Für alle Besucher, für Groß und Klein ist was dabei. Der Erlös geht zur Hälfte an den Förderverein der Schule zur Mitfinanzierung des Bürgerbusses, der andere Teil geht zurück an die Mitmacher-Gruppen.

Wie man hörte, soll die ‘Nachtwache’ an den am Samstag aufgebauten Buden ausgesprochen fröhlich gewesen sein …

Kinderkleider- und Spielzeugmarkt im Herbst 2017

Regeln für den Verkauf beim Kinderkleider- und Spielzeugmarkt in Altendorf- Ulfkotte 

  • Pro Verkäufer werden maximal 3 Verkaufseinheiten bei einer Verkaufsnummer vergeben.
  • Es dürfen pro Einheit maximal 40 Kleidungsstücke/ Schuhe angeboten werden.
  • Zusätzlich dürfen maximal 15 Spielsachen/ Einheit verkauft werden.
  • Große Teile, wie Kinderwagen, – wiegen, Roller, Fahrräder u.ä. sind im Vorfeld anzumelden.
  • Garnituren aus 2 oder mehr Teilen müssen aneinander befestigt werden und gelten als 1 Teil.
  • Die Kleidungsstücke/Spielsachen sind mit der eigenen Verkaufsnummer, Größe und Preis zu versehen. Diese Etiketten sollen gut sichtbar und sorgfältig befestigt sein (ggf. genäht/Malerkrepp).
  • Die Verkaufsnummer sollte in Rot (!) aufgeschrieben sein und sich deutlich von der Größenangabe und dem Preis unterscheiden.
  • Die Kleidungsstücke sollen nach Größen und Geschlecht sortiert in mit dem Namen beschrifteten und mit Verkaufsnummer (gut sichtbar)  versehenen, festen Kartons/ Wäschekörben geliefert werden. Bitte ganz deutlich beschriften!!!
  • Jegliche Verkaufsware sollte im einwandfreien Zustand sein (keine Löcher, Flecken, fehlende Knöpfe, unangenehme Gerüche; Puzzle nur vollzählig, Kleinteile wie Playmobil fest und sicher verpacken).
  • Teile, die nicht verkauft werden, können gespendet werden. Wir kümmern uns darum, z.B. Dorstener Tafel.
  • Für Beschädigung und Verluste der Gegenstände übernehmen die Veranstalter keine Gewähr.
  • 15 % des Erlöses gehen an den Förderverein der Kardinal-von- Galen-Schule!
  • Bei der Abgabe wird eine Gebühr von 1 Euro erhoben.

Abgabe der Verkaufsgegenstände:

  • am 1. Verkaufstag (freitags) von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr in der Pausenhalle. Bei Abgabe erfolgt eine kurze Sichtkontrolle der Veranstalter.

 Verkauf:

  • Freitag, 19 – 21 Uhr; für Schwangere mit 1 (!) Begleitperson ab 18.30 Uhr
  • Samstag, 10 – 11.30 Uhr

Abholung der nicht verkauften Ware und des Erlöses:

  • am 2. Verkaufstag (samstags), 14 – 15 Uhr

Herzlichen Dank für das Beachten der Regeln!
Sie helfen damit den Organisatoren enorm und ermöglichen so einen möglichst reibungslosen Ablauf des Marktes!