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Thema Bürgerbus

Die WAZ Dorsten und die Dorstener Zeitung berichteten am 12.10.2013 über den Bürgerbus.

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Thema Inklusion

12.10.2013

Beratung ist schwierig

Inklusion – Schulleiter: „Land lässt Schulen im Stich“

[nbsp]DORSTEN Herbert Rentmeister, Schulleiter der Agatha- und Kardinal-von-Galen-Schule, fühlt sich beim Großthema „Inklusion“ völlig im Stich gelassen. Er meint: „Die Landesregierung hat ihre Hausaufgaben nicht gemacht.“

Von Anke Klapsing-Reich

„Ab dem 1. August 2014 gilt die Inklusion für alle Klassen in NRW, aber ich kann den Eltern nichts über die sonderpädagogische Förderung in der 1. Klasse sagen, weil noch nichts geregelt ist“, kritisiert er.

30 Kinder betroffen

So schlecht informiert sei er noch niemals in die Anmeldungs- und Beratungsgespräche für die Schulanfänger 2014 gegangen, die Ende dieser Woche abgeschlossen worden sind. Legt man den statistischen Schlüssel des Landes an, der bei der Gesamtzahl der Einschulungen einen Förderbedarf von 4,7 Prozent ansetzt, dann wären in Dorsten (609 i-Männchen) rechnerisch unter 30 Kinder betroffen. Doch nichts Genaues weiß man zu diesem Zeitpunkt. „Für Kinder mit einer Sprach-, einer Lernbehinderung oder einer emotional-sozialen Einschränkung gilt jetzt die Regelschule als Regel“, erklärt Rentmeister den politischen Willen.

Da die Grundschullehrer die Kinder in der Eingangsphase zielgleich unterrichten müssen, stellt sich die Frage: Wo bleiben die Kinder mit erhöhtem Förderbedarf? Auf der Strecke – das steht zu befürchten, denn die 9406 auf dem Papier aufgelisteten Förderschullehrer für ganz NRW sind noch nicht auf die (Grund-)Schulen verteilt. Und wenn sie es wären, gucken doch viele Schulen in die Röhre, denn „es sind definitiv zu wenig“, weiß Herbert Rentmeister, „man benötigt in jeder Klasse eine zweite Kraft mit Fachkompetenz.“

Antrag auf Wechsel

Falls Eltern in der zweijährigen Eingangsphase bemerken, dass ihr Kind auf einer Förderschule besser aufgehoben sei, können sie erst nach dem dritten Schulbesuchsjahr einen Antrag auf den Wechsel stellen. Dabei könne es durchaus sein, dass die Eltern sich dieses Recht vor dem Verwaltungsgericht erkämpfen müssen. Für ein emotionalsozial eingeschränktes Kind könne sogar erst dann ein Antrag auf Schulwechsel gestellt werden, wenn Selbst- oder Fremdaggressionen vorliegen. Herbert Rentmeister hätte sich gewünscht, dass die Landesregierung klar definierte Rahmenbedingungen vor den Anmeldegesprächen geschaffen hätte: „So kann ich den Eltern keine Perspektiven geben“, bedauert er.

Quelle: http://www.dorstenerzeitung.de/lokales/dorsten/Beratung-ist-schwierig-Inklusion-Schulleiter-Land-laesst-Schulen-im-Stich;art914,2154035 11.10.2013 18:21