Elternbrief 4 (23.03.2020)

Dorsten, 23.03.2020

Sehr geehrte Eltern!

Am Freitag wurde eine neue Regelung für die Notfallbetreuung in Kraft gesetzt. Zusätzlich hat es am Sonntag die Kontaktsperre für alle gegeben. Manche Dinge sind noch nicht vollständig geklärt und werden momentan im Schulministerium nachgebessert.

Wir versuchen, hier die wichtigsten Dinge nach dem jetzigen Stand für Sie zu erläutern:

  • Die Notfallbetreuung findet sowohl in der Unterrichtszeit als auch in der OGS-Zeit statt.
  • Es wird jetzt auch an den Wochenenden und in den Osterferien betreut.
  • Nicht betreut wird an Karfreitag und am Osterwochenende.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Es müssen gleichzeitig drei Regeln gelten:

  1. Eine private Betreuung des Kindes ist nicht gewährleistet.
  2. Ein Elternteil muss in einer kritischen Infrastruktur arbeiten.
  3. Dieses Elternteil muss unabkömmlich sein (Beispiel Krankenhaus: Krankenschwestern sich unabkömmlich, Verwaltungskräfte nicht).

Den Nachweis müssen Sie hier vorlegen. Sie finden ihn unter diesem bzw.  dem unten angefügten Link . Bitte melden Sie sich so rasch wie möglich, damit wir planen können!

Die Betreuung übernehmen Lehrkräfte und OGS-Kräfte, die nicht der Risikogruppe angehören und selber keine Kinder in der Altersstufe haben.

Für unsere Schule dürfen wir daher nur insgesamt sieben Lehrkräfte einsetzen. Aus dienstrechtlichen Gründen müssen auch Arbeitszeiten mitbedacht werden.

Damit ist eine Betreuung im Klassenraum gar nicht möglich.

Wir müssen Betreuungsgruppen zusammenfassen. Diese sollen fünf Kinder nicht überschreiten. Um die engen Vorgaben des Robert-Koch-Instituts einhalten zu können, benötigen wir für die Betreuung Hilfe von außerhalb. Die Grundschulen sind durch den Lehrermangel besonders betroffen. Aber hierüber ist noch nichts entschieden!

Wir versuchen hier unser Möglichstes, das Notfallsystem am Laufen zu halten!

Aber nicht alles ist möglich, denn auch unsere Kapazitäten sind begrenzt!

 

Bleiben Sie gesund!

Ihre Klaudia Heisig

Ihr Herbert Rentmeister

Antrag auf Notbetreuung

 

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