Hygieneplan (ab 15.6.2020)

Dorsten, 09.06.2020

Die Grundschulen in NRW werden zum 15. Juni 2020 für alle Kinder wieder geöffnet. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit zur Anpassung des Hygieneplans.

Dieser Plan ersetzt ab Montag, 15.6.2020 den bisher gültigen Maßnahmenplan.

 Besondere Maßnahmen zum Hygieneplan in der Coronakrise:

  • Menschen mit Symptomen von Covid-19 dürfen das Schulgelände nicht betreten!
  • Sollten Kinder/ Lehrkräfte während der Schulzeit Symptome aufweisen, müssen sie sofort im Erste-Hilfe-Raum isoliert werden. Anruf der Eltern durch die Schulleitung. Das Kind muss umgehend abgeholt werden.
    Information des Gesundheitsamtes durch die Schulleitung.
    Sollten die Eltern nicht erreicht werden, muss der Krankenwagen gerufen werden. Einweisung in die Isolierstation der Kinderklinik Bottrop oder Gelsenkirchen. Anruf nur durch Schulleitung!
    Einsetzen des Notfallplans durch die Schulleitung:

      • Information aller Eltern
      • Information der Schulaufsicht
      • Information des Schulträgers
      • Schließung einzelner Notfallgruppen/ Klassen oder gegebenenfalls der gesamten Schule
  • Der Schulträger stellt für den Notfall Schutzausrüstungen ähnlich einem Erste-Hilfe-Koffer. Diese Materialien stehen im Erste-Hilfe-Raum zur Verfügung.
  • Im Eingangsbereich der Pausenhalle hängen zwei Spender mit Desinfektionsmittel. Für den Seiteneingang am HSO wird es einen weiteren Desinfektionsspender geben.
  • Die Abstandsregel wurde durch das Schulministerium für Grundschulgebäude aufgehoben. Im Außenbereich ist die Regel weiterhin gültig.
  • Die Kinder kommen in einem Zeitrahmen von 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn zur Schule. Die Kinder gehen direkt in die Klassen und verweilen nicht auf dem Schulhof. Die Lehrerinnen sind in den Klassenräumen.
    Anfangs-, End- und Pausenzeiten für die Klassen/ Jahrgangsstufen sind gestaffelt. Diese Zeiten werden den Eltern mitgeteilt und behalten ihre Gültigkeit bis zu den Sommerferien.
  • Den Klassen werden über den gesamten Zeitraum Eingänge und Trepppenhäuser zugeordnet, die sie in dieser Zeit zu nutzen haben.
  • In den Treppenhäusern gilt Rechtsverkehr.
  • Die Außentüren bleiben geschlossen! Sie werden bei Schulbeginn, vor und nach den Pausen und bei längerer Nutzung des Schulhofes durch eine Klasse immer offen gehalten. Verantwortlich ist die aufsichtsführende Lehrkraft.
  • Da wir jetzt im Vollbetreib laufen und daher am HSO 280 Kinder und am TSO 105 Kinder in der Schule sind, bleiben während der Unterrichtszeit die Brandschutztüren geschlossen!
  • Während der Unterrichtszeit werden am HSO nur die Toiletten in den Flurbereichen genutzt. Es geht immer nur ein Kind pro Klasse zur Toilette. Vor jeder Toilette hängt ein Schild, dass immer nur ein Kind die Toilette nutzen darf. Dies ist in den Klassen zu besprechen. Bitte in den Klassen auf die Gefahr der Schmierinfektion hinweisen. Die Kinder sollen so wenig wie möglich in der Schule zur Toilette gehen! Hinweis auf Nutzung der häuslichen Toilette direkt vor Schulbeginn und nach Schulende…. Dies gilt auch für Lehrkräfte! Erwachsenen kann es zugemutet werden, alle genutzten Türklinken und die Toilettenbrille nach Nutzung zu desinfizieren! Hier ist jeder/ jede für alle anderen mitverantwortlich!
  • In den Pausen werden die Außentoiletten geöffnet. Reinigung der Klinken und Toiletten geschieht allein durch die Reinigungskräfte. Hier liegt das größte Infektionsrisiko. Bitte in den Klassen mit den Kindern darüber sprechen! Die Toiletten nicht „aus Spaß“ benutzen. Sie sind keine Aufenthaltsräume.
  • Seife, Einmalhandtücher, Desinfektionsmittel und Putzmittel müssen durch den Schulträger (ZGM, verantwortlich in der Schule ist der Hausmeister) gestellt werden. Die Rückmeldung zur Nachfüllung bei Leerständen werden durch die Lehrkräfte direkt an den Hausmeister weiter gegeben.
  • Besonderheiten, die bei der Reinigung bedacht werden müssen, werden von der Lehrkraft an den Hausmeister und die Schulleitung gemeldet. Hierunter fallen z.B. Verunreinigungen durch Erbrochenes, Kot, Urin, Blut etc.
  • Einmalhandschule finden sich im Erste-Hilfe-Raum, dem Lehrerzimmer und beim Hausmeister.
  • Es gibt in Dorsten keine Maskenpflicht für Kinder. Erwachsene tragen auf dem Schulgelände eine Mund-Nasen-Maske. Dafür ist jeder Erwachsene selber verantwortlich. Einmalig werden Schutzmasken vom Schulträger zur Verfügung gestellt. Auf dem Schulhof vermeiden wir nach Möglichkeit wegen der Verletzungsgefahr der Kinder das Tragen einer Maske. Da auf dem Schulhof jedoch wieder die Abstandsregel gilt, ist gegebenenfalls hier eine Maske zu tragen. Dies gilt bisher auch noch im Schulbus.
  • Auch bei der Hand-, Nies- und Hustenhygiene sind wir Vorbilder. Gerade das regelmäßige Händewaschen sollten wir mehrmals täglich im Schulbetrieb im Klassenraum vorleben!
  • Eltern und andere Erwachsene dürfen das Schulgelände nicht betreten. Die Schulhofgrenzen werden markiert.
  • Im Ausnahmefall (z.B. Abholen von Kindern aus Gesundheitsgründen) darf nur eine Person in das Gebäude kommen, muss dann aber eine Gesichtsmaske tragen. Diese Personen müssen sich mit Adresse und Zeitraum in eine Liste eintragen, die am Eingang liegt. Ein Stift ist wegen der Gefahr der Schmierinfektion selber mitzubringen.
  • Die Schulklingel bleibt weiterhin abgestellt.
  • Nach Schulschluss müssen die Kinder unverzüglich das Schulgelände verlassen.
  • Für den Schulweg sind die Eltern verantwortlich.
  • Das Büro ist grundsätzlich nur am Hauptstandort besetzt. Eltern, die Anfragen an das Büro haben, müssen sich telefonisch oder per Mail anmelden. Dann kann ein Termin vereinbart werden.
  • Bitte keine Kinder in das Büro schicken!
  • Die OGS und am TSO die Übermittagsbetreuung findet nach den Bedingungen der Zeit vor der Coronakrise statt. Hier werden die Kinder der Klassen zusammengeführt. Diese Gruppe bleibt dann aber fest bestehen.
  • Jede Gruppenbildung ist zu dokumentieren: In den Klassen mit Hilfe des Klassenbuchs, in der OGS durch Liste.
  • Am TSO wird der Schulbus in der Zeit vom 15.6. bis zum Schuljahresende nicht fahren.
  • Die Organisation des Schulbusses am HSO liegt in den Händen der Schulverwaltung. Wir stellen die Busaufsicht.

Zusammenfassung:

  • Es gibt keine Abstandsregel mehr im Schulgebäude.
  • Im Außengelände gilt die Abstandsregel.
  • Bei Treffen von Erwachsenen (Konferenz, letzter Schultag….) gilt die Abstandsregel jedoch.
  • Die Vermischung von Lerngruppen muss zwingend unterbleiben.
  • Eine Schmierinfektion lässt sich nur in geringem Maße eindämmen, aber nicht vermeiden.

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