Kinderkleider- und Spielzeugmarkt

Regeln für den Verkauf
beim Kinderkleider- und Spielzeugmarkt
in Altendorf- Ulfkotte

ACHTUNG: Veränderung,  gültig zum Herbstkleidermarkt 2019

  •  Pro Verkäufer werden maximal 2 Verkaufseinheiten bei einer Verkaufsnummer vergeben.
  • Es dürfen pro Einheit maximal 2 Wäschekörbe oder Einkaufsklappkisten abgegeben werden.
  • Zusätzlich dürfen maximal 10 Spielsachen/ Einheit verkauft werden.
  • Große Teile, wie Kinderwagen, -wiegen, Roller, Fahrräder u.ä. sind im Vorfeld anzumelden.
  • Garnituren aus 2 oder mehr Teilen müssen aneinander befestigt werden und gelten als 1 Teil.
  • Die Kleidungsstücke/Spielsachen sind mit der eigenen Verkaufsnummer, Größe und Preis zu versehen. Diese Etiketten sollen gut sichtbar und sorgfältig befestigt sein (ggf. genäht/Malerkrepp).
  • Die Verkaufsnummer sollte in rot (!) aufgeschrieben sein und sich deutlich von der Größenangabe und dem Preis unterscheiden.
  • Die Kleidungsstücke sollen nach Größen und Geschlecht sortiert in mit dem Namen beschrifteten und mit Verkaufsnummer (gut sichtbar)  versehenen, festen Klappkisten/ Wäschekörben geliefert werden. Bitte ganz deutlich beschriften!!!  Wir bitten darum, keine Kartons abzugeben, denn diese sind nicht stapelbar!
  • Jegliche Verkaufsware sollte im einwandfreien Zustand sein (keine Löcher, Flecken, fehlende Knöpfe, unangenehme Gerüche; Puzzle nur vollzählig, Kleinteile wie Playmobil fest und sicher verpacken).
  • Teile, die nicht verkauft werden, können gespendet werden. Wir kümmern uns darum, z.B. Dorstener Tafel.
  • Für Beschädigung und Verluste der Gegenstände übernehmen die Veranstalter keine Gewähr.
  • 15 % des Erlöses gehen an den Förderverein der Kardinal-von-Galen-Schule!
  • Bei der Abgabe wird eine Gebühr von 1 Euro erhoben.

Abgabe der Verkaufsgegenstände:

  1. Verkaufstag (freitags) von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr in der Pausenhalle. Bei Abgabe erfolgt eine kurze Sichtkontrolle der Veranstalter. Dabei Abgabe der Startgebühr von 1 Euro!

 Verkauf:

Freitag, 19 – 21 Uhr; für Schwangere mit 1 (!) Begleitperson ab 18.30 Uhr

Samstag, 10 – 11.30 Uhr

Abholung der nicht verkauften Ware und des Erlöses:

  1. Verkaufstag (samstags), 14 – 15 Uhr

Rückfragen

nur per E-Mail an kleidermarkt-altendorf@web.de

 

Der Natur auf der Spur

Am 21. Mai haben wir uns mit der Klasse 2d auf den Weg zur Biologischen Station in Lembeck gemacht. Trotz des regnerischen Wetters hatten wir einen tollen und spannenden Schultag im Wald. Es gab viel zu entdecken und unter den großen Bäumen hat man vom Regen gar nichts gemerkt.

Wir sagen “Vielen Dank” an Herrn Tenger von der Biologischen Station für seine interessanten Erklärungen und das tolle Wald-Spiel, an unsere Begleitmütter Frau Cremer und Frau Faltin-Dreier und an die NRW-Stiftung, die uns die Busfahrt finanziert hat.

Am 30. Juni feiert die Biologische Station übrigens ihr Sommerfest. Alle sind dazu herzlich eingeladen!

Kinderkleider- und Spielzeugmarkt

Regeln für den Verkauf beim Kinderkleider- und Spielzeugmarkt in Altendorf- Ulfkotte 

  • Pro Verkäufer werden maximal 3 Verkaufseinheiten bei einer Verkaufsnummer vergeben.
  • Es dürfen pro Einheit maximal 40 Kleidungsstücke/ Schuhe angeboten werden.
  • Zusätzlich dürfen maximal 15 Spielsachen/ Einheit verkauft werden.
  • Große Teile, wie Kinderwagen, – wiegen, Roller, Fahrräder u.ä. sind im Vorfeld anzumelden.
  • Garnituren aus 2 oder mehr Teilen müssen aneinander befestigt werden und gelten als 1 Teil.
  • Die Kleidungsstücke/Spielsachen sind mit der eigenen Verkaufsnummer, Größe und Preis zu versehen. Diese Etiketten sollen gut sichtbar und sorgfältig befestigt sein (ggf. genäht/Malerkrepp).
  • Die Verkaufsnummer sollte in Rot (!) aufgeschrieben sein und sich deutlich von der Größenangabe und dem Preis unterscheiden.
  • Die Kleidungsstücke sollen nach Größen und Geschlecht sortiert in mit dem Namen beschrifteten und mit Verkaufsnummer (gut sichtbar)  versehenen, festen Kartons/ Wäschekörben geliefert werden. Bitte ganz deutlich beschriften!!!
  • Jegliche Verkaufsware sollte im einwandfreien Zustand sein (keine Löcher, Flecken, fehlende Knöpfe, unangenehme Gerüche; Puzzle nur vollzählig, Kleinteile wie Playmobil fest und sicher verpacken).
  • Teile, die nicht verkauft werden, können gespendet werden. Wir kümmern uns darum, z.B. Dorstener Tafel.
  • Für Beschädigung und Verluste der Gegenstände übernehmen die Veranstalter keine Gewähr.
  • 15 % des Erlöses gehen an den Förderverein der Kardinal-von- Galen-Schule!
  • Bei der Abgabe wird eine Gebühr von 1 Euro erhoben.

Abgabe der Verkaufsgegenstände:

  • am 1. Verkaufstag (freitags) von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr in der Pausenhalle. Bei Abgabe erfolgt eine kurze Sichtkontrolle durch die Veranstalter.

 Verkauf:

  • Freitag, 19 – 21 Uhr; für Schwangere mit 1 (!) Begleitperson ab 18.30 Uhr
  • Samstag, 10 – 11.30 Uhr

Abholung der nicht verkauften Ware und des Erlöses:

  • am 2. Verkaufstag (samstags), 14 – 15 Uhr

Herzlichen Dank für das Beachten der Regeln!
Sie helfen damit den Organisatoren enorm und ermöglichen so einen möglichst reibungslosen Ablauf des Marktes!

Löschzug Altendorf-Ulfkotte überreicht Spende

Die Kardinal-von-Galen-Schule und der Heilig-Kreuz-Kindergarten aus Altendorf-Ulfkotte konnten sich über eine Spende von insgesamt 600 € freuen. Der Löschzug Altendorf-Ulfkotte spendete den Erlös, der in den letzten Jahren beim Verkauf von Brezeln während der Martinsumzüge eingenommen wurde. So konnte beiden Einrichtungen ein Scheck über jeweils 300 € überreicht werden. Auch in diesem Jahr fand wieder ein Martinszug statt, der wie immer vom Löschzug Altendorf-Ulfkotte organisiert wurde.

Neben der Übernahme der ureigenen Aufgaben einer Feuerwehr setzen sich die Brandschützer in ihrem Stadtteil darüber hinaus für die Pflege von Brauchtum und somit auch für ein wichtiges Zusammenleben in der Gemeinschaft ein. (Text: Markus Terwellen)

Die Schulgemeinde dankt!

Willkommen!

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